Verlobung-ab wann möglich?

Hier könnt Ihr über Gott, die Welt und alles andere diskutieren.

Moderatoren: Thies, mara, Gandalf, Tantalusss, Mighty, Thies, mara, Gandalf, Tantalusss, Mighty

Benutzeravatar
andra332
Ritter/Amazone
Ritter/Amazone
Beiträge: 706
Registriert: Sa 18.05.2002 - 15:18
Wohnort: Hauptstadt von Niederbayern
Kontaktdaten:

Beitrag von andra332 »

Benutzeravatar
guenterherbert
Grossdruide/in
Grossdruide/in
Beiträge: 355
Registriert: Mo 16.07.2001 - 19:21
Wohnort: Österreich
Kontaktdaten:

Beitrag von guenterherbert »

Nein, nein, und nochmals nein für Jacky zahle ich nichts. Bitte von einem Angebot Abstand zu nehmen!!!!! :))
numquam, dem es jetzt schaudert
Äh na ja, in Hinblick auf eine etwaige Wertsteigerung würd ich schon, ich mein.,.. wenns nicht zu teuer ist? Man müßt halt mit den Eltern reden.
Gott verzeiht, die Kirche nie.
Benutzeravatar
Wolferl
Moderator i.R.
Moderator i.R.
Beiträge: 1839
Registriert: Fr 05.07.2002 - 16:09
Wohnort: Festung Wolfenstein
Kontaktdaten:

Beitrag von Wolferl »

Aber irgendwie hat Jacki mich jetzt neugierig gemacht, warum sie das fragt.
Muß doch nen Grund geben, und wer ist das Opfer, ähhh der Glückliche
Time to play the game!
It's all about the game, and how u play it
It's all about control, and if u can take it
It's all about your debt, and if u can pay it
It's all about pain, and who's gonna make it

Viele Grüße
W :motzen: lferl
Benutzeravatar
Thorbu
Erzdruide/in
Erzdruide/in
Beiträge: 472
Registriert: Fr 11.04.2003 - 12:44
Wohnort: NRW

Beitrag von Thorbu »

Was auch interesant ist, ist das zwischen den Bestelltag des Aufgebotes (nach der Unterschrift ist man verlobt) beim Standesamt und dem Hochzeitstage max. 6 Monate liegen dürfen.
Außerdem, jeztz kommt das beste, man muß eine Meldebescheinigung haben, das man wirklich an seiner im Pass angegebenen Adresse wohnt.
Kostenaufwand pro Meldebescheinigung 5 Euro. Für mich klare Abzocke.
Benutzeravatar
Cassie
König(in)
König(in)
Beiträge: 3732
Registriert: So 21.04.2002 - 11:49
Wohnort: Im Paradies

Beitrag von Cassie »

Delta hat geschrieben:
Cassie hat geschrieben:aber den § 1600 gibts ja sowieso nicht mehr. :(
Jetzt teile mir rechtlich völlig ungebildetem Wesen doch bitte mit, um welchen Paragraphen es sich dabei handelt....
Nicht, dass ich neugierig wäre :unschuldig:

Anni
Delta, andra, könnt ihr mir verzeihen? :beten: Ich meinte den § 1300 BGB.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1300.html Wie man aus dieser Notiz schon erkennen kann, ist er weggefallen. :D Ist der schönste Paragraph überhaupt und ich werde persönlich aus meinem alten BGB genüsslich den Wortlaut zitieren, der einfach unschlagbar und sooooo herrlich altmodisch ist... Und mit Scheinvaterschaft hat es nu wirklich absolut nix zu tun. ;)

Greetinx, Cassie
Breuna-Counter
Bild
"Niemand hat die Absicht, Weltmeister zu werden." :D
Sir Marc von Göskon

Beitrag von Sir Marc von Göskon »

Äm kann dich Willard schon Ernähren.

Verlobt sein ist ja fast Heiraten der Zwischenschrit sozusagen.
da kennt man sich schon sehr gut und man hat auch Geld zusammen für die Heirat wo so etwa 5-6.000 Euro kostet(weisse Hochzeit) Die Standesampliche kostet weniger (aber wie ich gehört habe ist die Bindung besser bei weisser Hochzeit).

Man muss sehr nahestehen und auch ohne Probleme
3-4 wochen zusammen sein(Kostet aber auch viel, Die Eltern 4 Wochen in den urlaub zu schicken :D )

Tu bitte nicht ein Tatoo mit Willard Stechen weil wenn ein neuer Freund der würde sich nerven immer ein Willard vor den Augen zu haben.
Oder er heisst wider Willard :D

Warte lieber noch bis Du Erwachsen bis, es ändert sich so viel in 2 jahren (bei mir wahren es 10 jahr inner einem Tag als ich Barbara kennen Lernte) :D

Habt Freude miteinander ohne Verpflichtungen

Kauft doch einen Freundschafts Ring.

Wenn beide 20 und ihr immer noch aufeinanderstedt
und euch nicht Langweilig voneinander ist den kann mann/frau mal ans Verloben Denken.
Job währe nicht Schlecht

Wegen Kindern bittet last euch Zeit.

Also in der Schweiz
Frau darf mit 16 Heiraten der Mann erst mit 18.
Natürlich erst mit der Unterschrift der Eltern.
Und das man diese Unterschrift nicht nur bekommen hat weil man die Mutter der Vater besoffen gemacht hat müssen die Dabei sein.

Ich finde es aber nicht gut weil ich sehe viele Junge Mädchen so um die 16-17 rum mit Kind im Wagen und die sehen nicht gerade Glücklich aus.

in der DE weiss ich nicht aber solte das selbe sein.
Benutzeravatar
MyBrainHurts
Magier(in)
Magier(in)
Beiträge: 1460
Registriert: Do 16.08.2001 - 08:39
Wohnort: Wien

Beitrag von MyBrainHurts »

SirMarc hat geschrieben:Die Standesampliche kostet weniger (aber wie ich gehört habe ist die Bindung besser bei weisser Hochzeit).
Klar - wer so viel mehr Geld, als am "Standesamp" ausgegeben
hat, kann sich die Scheidung dann ja nicht mehr so bald leisten... ?? ;)
SirMarc hat geschrieben:Tu bitte nicht ein Tatoo mit Willard Stechen
Ja, außer am Kopf vielleicht - dort sieht man's nicht - aber auch davon kann Marc ein Lied singen: Ist nämlich sehr gefährlich denn ziemlich leicht kann man dabei das Hirn verletzen... :D
SirMarc hat geschrieben:es ändert sich so viel in 2 jahren (bei mir wahren es 10 jahr inner einem Tag als ich Barbara kennen Lernte)
Jaja, beim Kennenlernen so mancher Frau altert man sofort um 10 Jahre an einem Tag... :P
SirMarc hat geschrieben:Und das man diese Unterschrift nicht nur bekommen hat weil man die Mutter der Vater besoffen gemacht hat müssen die Dabei sein.
Hmmm, als Vater der beiden wäre mir aber auch gewaltig nach Saufen zu Mute, vor allem, wenn ich auch noch "dabei" sein müsste.... ;)
SirMarc hat geschrieben:Habt Freude miteinander ohne Verpflichtungen
Amen
Bunt ist das Dasein...
Sir Marc von Göskon

Beitrag von Sir Marc von Göskon »

Ubs hab ein Schrägzeichen vergessen.

Nein 10 jahre Weiser ;-)
Benutzeravatar
Thomas
Magier(in)
Magier(in)
Beiträge: 1414
Registriert: So 19.08.2001 - 13:20
Wohnort: Braunschweig

Beitrag von Thomas »

SirMarc hat geschrieben: Ubs hab ein Schrägzeichen vergessen.
Danke für die Info, habe ich auch glatt überlesen. Aber jetzt, wo Du's sagst.....
Benutzeravatar
naria
Titan(in)
Titan(in)
Beiträge: 2147
Registriert: Do 18.07.2002 - 17:53
Wohnort: Halsabschneidergasse

Beitrag von naria »

Cassie hat geschrieben: @naria
Wenn du nicht im heiratsfähigen Alter bist, dann kannst du dir zwar mit jemandem ein Heiratsversprechen (=Verlobung) geben, dieses ist jedoch nicht in derselben Weise bindend wie bei Menschen im heiratsfähigen Alter. Das hat natürlich nur vor Gericht Auswirkungen, weil du das Eheversprechen dann nicht einklagen kannst und weil du dann auch kein Zeugnisverweigerungsrecht hättest...
Ja stimmt :) hab mir das noch mal durch den kopf gehen lassen, is ja eigentlich ganz logisch. Eine Verlobung ist ein vertrag und kann somit erst im geschäftsfähigen Alter, also mit 18, eingegangen werden, ansonsten gilt die Verlobung nicht als rechts-zwingender vertrag sondern nur als unvertragsmäßige übereinkunft zwischen zwei parteien (also den heiratswilligen :D )
Normalerweise können die erziehungsberechtigten auf den namen des/der minderjährigen einen gültigen vertrag schließen, der dann auch zwingend ist, aber das geht wohl in diesem fall nicht weil der vertrag personengebunden ist (oder so)
Cassie hat geschrieben: Frag mich aber nicht, wie das mit der Unbescholtenheit der Verlobten aussieht :unschuldig:
DAS will ich jetzt aber genauer erklärt haben, was bitteschön meinst du damit??? ?(
Benutzeravatar
Jacqueline
VERBANNT
VERBANNT
Beiträge: 77
Registriert: Di 13.08.2002 - 18:27
Wohnort: Bayern
Kontaktdaten:

Beitrag von Jacqueline »

leute,ich habs doch schon gesagt -ich interessiere mich nur dafür!

ich denk mal,heiraten wär in willys bzw. meiner situation ein wenig,äh,nunja,schwierig schier unmöglich... :unschuldig:

seht das mal so,eure eltern haben (oder sollten :D) euch ziemlich früh aufgeklärt haben (über das Sexualleben ,klar,ne? :P )
glaubt doch nicht im ernst,dass ihr mit 7 /8 aufgeklärt wurdet,weil ihr vorhattet,eine woche später das alles schon auszuprobieren,oder wie? :unschuldig:
No more boys!
Benutzeravatar
rerir
Hexer/Hexe
Hexer/Hexe
Beiträge: 947
Registriert: Di 21.05.2002 - 10:57
Wohnort: Bochum

Beitrag von rerir »

Kann mich mal jemand aufklären...... I)

Ich bin nicht "siebenachtel" sondern eher ein Ganzes und will auch wissen worum es geht!!!!!

War genauso verwirrend bei "Schmerzthread-Jacky".

Ist der Name Programm?

rerir
Benutzeravatar
guenterherbert
Grossdruide/in
Grossdruide/in
Beiträge: 355
Registriert: Mo 16.07.2001 - 19:21
Wohnort: Österreich
Kontaktdaten:

Beitrag von guenterherbert »

Jacqueline hat geschrieben:leute,ich habs doch schon gesagt -ich interessiere mich nur dafür!

ich denk mal,heiraten wär in willys bzw. meiner situation ein wenig,äh,nunja,schwierig schier unmöglich... :unschuldig:

seht das mal so,eure eltern haben (oder sollten :D) euch ziemlich früh aufgeklärt haben (über das Sexualleben ,klar,ne? :P )
glaubt doch nicht im ernst,dass ihr mit 7 /8 aufgeklärt wurdet,weil ihr vorhattet,eine woche später das alles schon auszuprobieren,oder wie? :unschuldig:
Also ich gebs zu, das ist mir zu hoch. Liebe Jackie, noch einmal für die einfachen Menschen bitte.
Gott verzeiht, die Kirche nie.
Sir Marc von Göskon

Beitrag von Sir Marc von Göskon »

Also jacky und Willard bitte wartet doch noch bis ihr Volljährig sind.
Ihr sind denn auch hoffe ich Gescheiter und ihr wisste den auch besser wie es mit euch weiterget.

Verlobung heisst wirklich nachher heiraten den weiss man das man zusamen gehört.
Bei so jungen Leuten kann schnell mal was Ändern.

Ist ja Wunderschön das ihr 2 euch gefundet habt aber last euch zeit macht die Schule Fertig(ist wichtig für das Leben)
Den macht mal beide eine Lehre für den Grund.
Wenns get KV ist fast in jedem Job wichtig Heute.

Den müsst ihr wirklich sparen das Leben ist Teuer.

Äm bei der Verlobung ist man meistens schon in einer eigenen Wohnung zusammen.

Ihr macht aber nix zusammen was in eurem alter noch verboten ist. :dudu: :D
Benutzeravatar
anke
Hexer/Hexe
Hexer/Hexe
Beiträge: 917
Registriert: Mi 26.09.2001 - 12:12
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Beitrag von anke »

hat sich wohl erst mal ausgeträumt mit der virtuellen hochzeit jacky. denkt ihr jetzt erst mal über eine virtuelle verlobung nach?
?(
also ohne jemandem nahe treten zu wollen. SO EIN QUATSCH KANN DOCH NUR VON JACKY KOMMEN. Mir fällt dazu echt nix mehr ein. im übrigen Jacky wurden meine geschwister und ich mit 6 in der Vorschule aufgeklärt und ich glaube es gibt niemanden der nich gleich ausprobieren will was er erzählt bekommt oder mal so nebenbei aufgeschnappt hat, oder warum interessierst du dich plötzlich für verlobung :))
Sir Marc von Göskon

Beitrag von Sir Marc von Göskon »


also ohne jemandem nahe treten zu wollen. SO EIN QUATSCH KANN DOCH NUR VON JACKY KOMMEN. Mir fällt dazu echt nix mehr ein. im übrigen Jacky wurden meine geschwister und ich mit 6 in der Vorschule aufgeklärt und ich glaube es gibt niemanden der nich gleich ausprobieren will was er erzählt bekommt oder mal so nebenbei aufgeschnappt hat, oder warum interessierst du dich plötzlich für verlobung :))
Du meinst die Doktor Spiele.
jaja die hab ich auch Ausprobiert es ging den ein bischel zu weit und ich musste beim Lehrer vorbei.
Und die Eltern wusten den auch bescheid.
Sehr peindlich.
Benutzeravatar
Thomas
Magier(in)
Magier(in)
Beiträge: 1414
Registriert: So 19.08.2001 - 13:20
Wohnort: Braunschweig

Beitrag von Thomas »

SirMarc hat geschrieben: Du meinst die Doktor Spiele.
jaja die hab ich auch Ausprobiert es ging den ein bischel zu weit
Junge, Junge 8o Was habt Ihr denn da bloß gespielt?
Benutzeravatar
Cassie
König(in)
König(in)
Beiträge: 3732
Registriert: So 21.04.2002 - 11:49
Wohnort: Im Paradies

Beitrag von Cassie »

Cassie hat geschrieben:Das hat natürlich nur vor Gericht Auswirkungen, weil du das Eheversprechen dann nicht einklagen kannst und weil du dann auch kein Zeugnisverweigerungsrecht hättest...
Hab gerade mal das neueste BGB gesucht und das Eheversprechen ist nicht einklagbar (logisch, nicht wahr, wer möchte jemanden auch zum Heiraten zwingen) sondern es kann nur Schadensersatz geltend gemacht werden.
Cassie hat geschrieben: Frag mich aber nicht, wie das mit der Unbescholtenheit der Verlobten aussieht :unschuldig:
DAS will ich jetzt aber genauer erklärt haben, was bitteschön meinst du damit??? ?([/quote]

Wollte ich ja auch erklären, das ist besagter §1300 BGB, zusammen mit den Paragraphen über die Verfolgung herrenloser Bienenvölker einer der unterhaltsamsten und altmodischsten Paragraphen des BGB. Er ist aber (leider oder zum Glück) doch einer Säuberungsaktion in den letzten Jahren zum Opfer gefallen, weil er völlig überflüssig war. In einem Standardkommentar hat dieser Paragraph keine volle Seite Erläuterungen bekommen und anders als bei den anderen Paragraphen wurde auch kein Urteil zitiert, in dem dieser Paragraph jemals angewandt wurde. Das liegt sicherlich auch an der Schwierigkeit der Beweislage... :unschuldig:

So, nach dieser Vorrede zitier ich ihn mal aus dem Gedächtnis:
§1300 BGB (Beiwohnung - das sogenannte Kranzgeld :D )
Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so steht ihr bei unverschuldeter Auflösung des Verlöbnisses auch wegen dem Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld zu.

Dazu sollte man, um den zu verstehen, wohl erst mal ein etymologisches Wörterbuch haben (Etymologie - Lehre von der Herkunft der Wörter). Aber jedenfalls geht es da nicht um das Zusammenziehen der Verlobten (kein Witz - das hat eine Kollegin gefragt) sondern um :sex: ;) und unbescholten ist eine Verlobte natürlich nur, wenn sie vorher keinen hatte. :D Wir haben unter anderem spekuliert, ob da z.B. ein Stundensatz gewährt wird etc. :unschuldig: aber bei näherem Nachlesen ist es schon etwas beleidigend, aufgrund von Freizeitaktivitäten gewissermaßen zu "beschädigter Ware" deklariert zu werden.

*ggg* und jetzt mal, was ich beim Googeln gefunden habe :lol3: *wegschmeiß*

http://www.box-inoue.de/kurioses.htm
http://www.rohrlich.de/service/jura/kur ... zivilr.htm
http://www.mynetcologne.de/~nc-berndope ... chten9.htm

Und da will noch einer behaupten, BGB sei langweilig :D
Breuna-Counter
Bild
"Niemand hat die Absicht, Weltmeister zu werden." :D
Benutzeravatar
naria
Titan(in)
Titan(in)
Beiträge: 2147
Registriert: Do 18.07.2002 - 17:53
Wohnort: Halsabschneidergasse

Beitrag von naria »

Ah, also doch. Natürlich hab ich mir so was schon gedacht, bin ja aufgeklärt ( ;) )
Aber irgendwie dachte ich, das kann nicht sein, das ist einfach zu skurril um Gesetz zu sein (oder gewesen zu sein). Na ja, offensichtlich gibt es nichts, was es nicht gibt, und ich hab wieder was dazugelernt.
Benutzeravatar
numquam
Magier(in)
Magier(in)
Beiträge: 1055
Registriert: Mo 27.05.2002 - 09:37

Beitrag von numquam »

GÜ, Du hattest auch schon bei früheren Einkäufen ein wenig glückliches Händchen bewiesen. Aber bitte, jeder soll glücklich werden auf seine Art.

Was ich aber gerne hätte, wären die Vermarktungsrechte der Zeremonie. Jacki+Willi auf Tassen, Handtüchern, Toilettenpapier..... :D
Nicht fehlen dürfen die Konterfeits auf Schultaschen, Milchpackerln, Kinderriegel und auf An- und Abfahrtsplänen an Busbahnhöfen.

Nicht nur, dass man auch eine CD mit beiden (Solo, Duo, Trio...)aufnehmen könnte (feat. D.Kübelb.), könnte zur Melodie "Fuchs Du hast die Gans gestohlen" (ist bereits Traditional und daher GEMA-frei) ein vom Haus- und Hoftexter MBH neue Lyrik verfasst werden.
Arbeitstitel: Göttliche Komödie.

Schade, dass es AM, DAM, DES nicht mehr gibt. Da hätten sie einen Star-Auftritt absolvieren können.

numquam, der noch nach Vermarktungsmöglichkeiten sucht
potius sero, quam numquam

Streit - und Asthmalos!
Antworten

Zurück zu „Allgemeine Diskussionen“