http://dejure.org/gesetze/BGB/1600.html
Liebe Grüsse
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Äh na ja, in Hinblick auf eine etwaige Wertsteigerung würd ich schon, ich mein.,.. wenns nicht zu teuer ist? Man müßt halt mit den Eltern reden.Nein, nein, und nochmals nein für Jacky zahle ich nichts. Bitte von einem Angebot Abstand zu nehmen!!!!!![]()
numquam, dem es jetzt schaudert

Delta, andra, könnt ihr mir verzeihen?Delta hat geschrieben:Jetzt teile mir rechtlich völlig ungebildetem Wesen doch bitte mit, um welchen Paragraphen es sich dabei handelt....Cassie hat geschrieben:aber den § 1600 gibts ja sowieso nicht mehr.![]()
Nicht, dass ich neugierig wäre
Anni


Klar - wer so viel mehr Geld, als am "Standesamp" ausgegebenSirMarc hat geschrieben:Die Standesampliche kostet weniger (aber wie ich gehört habe ist die Bindung besser bei weisser Hochzeit).
Ja, außer am Kopf vielleicht - dort sieht man's nicht - aber auch davon kann Marc ein Lied singen: Ist nämlich sehr gefährlich denn ziemlich leicht kann man dabei das Hirn verletzen...SirMarc hat geschrieben:Tu bitte nicht ein Tatoo mit Willard Stechen
Jaja, beim Kennenlernen so mancher Frau altert man sofort um 10 Jahre an einem Tag...SirMarc hat geschrieben:es ändert sich so viel in 2 jahren (bei mir wahren es 10 jahr inner einem Tag als ich Barbara kennen Lernte)
Hmmm, als Vater der beiden wäre mir aber auch gewaltig nach Saufen zu Mute, vor allem, wenn ich auch noch "dabei" sein müsste....SirMarc hat geschrieben:Und das man diese Unterschrift nicht nur bekommen hat weil man die Mutter der Vater besoffen gemacht hat müssen die Dabei sein.
AmenSirMarc hat geschrieben:Habt Freude miteinander ohne Verpflichtungen
Ja stimmtCassie hat geschrieben: @naria
Wenn du nicht im heiratsfähigen Alter bist, dann kannst du dir zwar mit jemandem ein Heiratsversprechen (=Verlobung) geben, dieses ist jedoch nicht in derselben Weise bindend wie bei Menschen im heiratsfähigen Alter. Das hat natürlich nur vor Gericht Auswirkungen, weil du das Eheversprechen dann nicht einklagen kannst und weil du dann auch kein Zeugnisverweigerungsrecht hättest...
DAS will ich jetzt aber genauer erklärt haben, was bitteschön meinst du damit???Cassie hat geschrieben: Frag mich aber nicht, wie das mit der Unbescholtenheit der Verlobten aussieht![]()


Also ich gebs zu, das ist mir zu hoch. Liebe Jackie, noch einmal für die einfachen Menschen bitte.Jacqueline hat geschrieben:leute,ich habs doch schon gesagt -ich interessiere mich nur dafür!
ich denk mal,heiraten wär in willys bzw. meiner situation ein wenig,äh,nunja,schwierig schier unmöglich...![]()
seht das mal so,eure eltern haben (oder sollten) euch ziemlich früh aufgeklärt haben (über das Sexualleben ,klar,ne?
)
glaubt doch nicht im ernst,dass ihr mit 7 /8 aufgeklärt wurdet,weil ihr vorhattet,eine woche später das alles schon auszuprobieren,oder wie?
Du meinst die Doktor Spiele.
also ohne jemandem nahe treten zu wollen. SO EIN QUATSCH KANN DOCH NUR VON JACKY KOMMEN. Mir fällt dazu echt nix mehr ein. im übrigen Jacky wurden meine geschwister und ich mit 6 in der Vorschule aufgeklärt und ich glaube es gibt niemanden der nich gleich ausprobieren will was er erzählt bekommt oder mal so nebenbei aufgeschnappt hat, oder warum interessierst du dich plötzlich für verlobung
Hab gerade mal das neueste BGB gesucht und das Eheversprechen ist nicht einklagbar (logisch, nicht wahr, wer möchte jemanden auch zum Heiraten zwingen) sondern es kann nur Schadensersatz geltend gemacht werden.Cassie hat geschrieben:Das hat natürlich nur vor Gericht Auswirkungen, weil du das Eheversprechen dann nicht einklagen kannst und weil du dann auch kein Zeugnisverweigerungsrecht hättest...
DAS will ich jetzt aber genauer erklärt haben, was bitteschön meinst du damit???Cassie hat geschrieben: Frag mich aber nicht, wie das mit der Unbescholtenheit der Verlobten aussieht![]()
