Verlobung-ab wann möglich?
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- Jacqueline
- VERBANNT

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Verlobung-ab wann möglich?
ja,interessiert mich ab wanns geht,rechtlich gesehn
Anmerkung:NUR aus interesse,das das gleich klar is!!!!
Anmerkung:NUR aus interesse,das das gleich klar is!!!!
No more boys!
- Delta
- Moderator

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Eine Verlobung ist meines Wissens nicht rechtlich bindend und hat keinerlei Konsequenzen also kannst Du das eigentlich machen, wann immer du willst.
Nicht umsonst heißt verloben auch: "Warmhalten und Weitersuchen"
Heiraten darfst du erst ab 16 mit Einverständnis der Eltern oder eben ab 18.
Anni
Nicht umsonst heißt verloben auch: "Warmhalten und Weitersuchen"
Heiraten darfst du erst ab 16 mit Einverständnis der Eltern oder eben ab 18.
Anni
Carpe diem...
- Wolferl
- Moderator i.R.

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Delta hat recht. Verloben darf sich jder zu jeder Zeit und jedem Alter.
Zum heiraten muß eine Person mind. 18 Jahre alt sein, bzw. man braucht das Einverständiss der Erziehungsberechtigten.
Zum heiraten muß eine Person mind. 18 Jahre alt sein, bzw. man braucht das Einverständiss der Erziehungsberechtigten.
Time to play the game!
It's all about the game, and how u play it
It's all about control, and if u can take it
It's all about your debt, and if u can pay it
It's all about pain, and who's gonna make it
Viele Grüße
W
lferl
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W
- andra332
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Hab mich grad noch mal schlau gemacht... hätt ich eigentlich wissen müssen
VERLOBUNG
Mit der Verlobung wird aus juristischer Sicht ein Vertrag geschlossen. Lost einer der Partner die Verlobung, so kann das unter Umständen auch rechtliche Konsequenzen haben, zum Beispiel muß der Ex-Partner Schäden ersetzen, die in direktem Zusammenhang mit den geplatzten Hochzeitsvorbereitungen stehen, zum Beispiel das gekaufte Hochzeitsoutfit oder der bereits in Auftrag gegebene Blumenschmuck. Der Partner ist jedoch nur dann dazu verpflichtet, wenn er/sie die Verlobung durch eigenes Verschulden löst. Erfolgt die Trennung in gegenseitigem Einvernehmen erlischt der Anspruch auf Schadensersatz.
und es geht noch weiter...
Rein rechtlich gesehen ist die Verlobung ein Vertrag, bei dem sich zwei Menschen die Ehe versprechen. Aus diesem Grund müssen beide Partner volljährig sein, oder aber sie benötigen die Einwilligung der Eltern bzw. eines gesetzlichen Vormundes.
Vor dem Gesetz gelten Verlobte als Angehörige und dürfen als solche zum Beispiel vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen. Ferner können Verlobte bereits vor der Hochzeit Eheverträge abschließen.
Ansonsten such mal unter google... da findet man einiges dazu oder auch unter verschiedenen Rechtsseiten... besonders Familienrecht...
Liebe Grüsse
VERLOBUNG
Mit der Verlobung wird aus juristischer Sicht ein Vertrag geschlossen. Lost einer der Partner die Verlobung, so kann das unter Umständen auch rechtliche Konsequenzen haben, zum Beispiel muß der Ex-Partner Schäden ersetzen, die in direktem Zusammenhang mit den geplatzten Hochzeitsvorbereitungen stehen, zum Beispiel das gekaufte Hochzeitsoutfit oder der bereits in Auftrag gegebene Blumenschmuck. Der Partner ist jedoch nur dann dazu verpflichtet, wenn er/sie die Verlobung durch eigenes Verschulden löst. Erfolgt die Trennung in gegenseitigem Einvernehmen erlischt der Anspruch auf Schadensersatz.
und es geht noch weiter...
Rein rechtlich gesehen ist die Verlobung ein Vertrag, bei dem sich zwei Menschen die Ehe versprechen. Aus diesem Grund müssen beide Partner volljährig sein, oder aber sie benötigen die Einwilligung der Eltern bzw. eines gesetzlichen Vormundes.
Vor dem Gesetz gelten Verlobte als Angehörige und dürfen als solche zum Beispiel vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen. Ferner können Verlobte bereits vor der Hochzeit Eheverträge abschließen.
Ansonsten such mal unter google... da findet man einiges dazu oder auch unter verschiedenen Rechtsseiten... besonders Familienrecht...
Liebe Grüsse
- guenterherbert
- Grossdruide/in

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Eine Verlobung ist ein Eheversprechen, dies kann unter Umständen einklagbar sein. Gemeint sind damit in erster Linie die etwaigen Ausgaben/Anschaffungen finanzieller Art.
Ich frag mich nur, warum will Jacky das wissen? Hat sie ein Opfer gefunden? Wird sie dem Opfer die Freiheit nach entsprechender Abnützung wieder geben?
Fragen, nichts als Fragen. Werden wir je die Antwort wissen? Sich schlaflos im Bettchen wälzend
GÜ
Ich frag mich nur, warum will Jacky das wissen? Hat sie ein Opfer gefunden? Wird sie dem Opfer die Freiheit nach entsprechender Abnützung wieder geben?
Fragen, nichts als Fragen. Werden wir je die Antwort wissen? Sich schlaflos im Bettchen wälzend
GÜ
Gott verzeiht, die Kirche nie.
Aber das bisschen Schadensersatz ist auf jeden Fall billiger als hinterher ne Scheidung. Und bei unserer Hochzeit war das Teuerste nicht mein Kleid, sondern das Buffet... Außerdem könnte frau das Kleid ja auch wiederverwerten
@Zakath
Greetinx, Cassie
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"Niemand hat die Absicht, Weltmeister zu werden."

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- faxerobert
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- Beiträge: 2106
- Registriert: Di 30.04.2002 - 05:53
- Wohnort: Loom (Fate2.exe vom 21.12.2005)
Wenn ich nicht schon verheiratet wäre, würde ich ab sofort alles weibl. meiden, nach dieser charmanten Aussage.Cassie hat geschrieben:Wer muss heutzutage noch heiraten? Den § 1600 haben sie ja leider aus dem BGB gestrichen (hehe, der unterhaltsamste Paragraph, den ich kenne
), eine Wohnung kriegst du auch als unverheiratetes Paar, auch ein Kind ist heutzutage kein Grund mehr zu heiraten - auch wenn es manche Paare zum Anlass nehmen
.
Aber das bisschen Schadensersatz ist auf jeden Fall billiger als hinterher ne Scheidung. Und bei unserer Hochzeit war das Teuerste nicht mein Kleid, sondern das Buffet... Außerdem könnte frau das Kleid ja auch wiederverwertenwenn man Bräutigame recyclen kann, warum nicht Hochzeitskleider?
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@Zakath![]()
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Greetinx, Cassie
ts.. ts.. wiederverwertbare Männer ??? Hilfe davonlauf
Gruss Faxerobert
Es stirb sich schwer und bevor du guckst kommt ein Lich daher.
Also so weit ich weiß kann man sich verloben wann man will, Vorraussetzung ist, dass falls man minderjährig ist, die Erziehungsberechtigten keine Einwände haben.
Also bei mir war es so, dass meine Eltern nicht so ein Formular unterschreiben mussten wo draufsteht dass sie EINVERSTANDEN sind, sondern nur eins wo draufstand dass sie keine EINWÄNDE haben. Ich weiß, das klingt ziemlich gleich, aber da gab es nen feinen Unterschied, bei dem einen war es glaub ch so, dass nur ein Elternteil einverstanden sein musste, bei dem anderen mussten beide. Oder so
Is lange her, weiß die Einzelheiten nicht mehr so genau, aber auf jeden Fall ist ne verlobung unter 18 und auch unter 16 definitiv möglich.
Nun will ich natürlich wissen, meine liebe jacky, was du gedenkst mit diesem Wissen anzustellen???
Also bei mir war es so, dass meine Eltern nicht so ein Formular unterschreiben mussten wo draufsteht dass sie EINVERSTANDEN sind, sondern nur eins wo draufstand dass sie keine EINWÄNDE haben. Ich weiß, das klingt ziemlich gleich, aber da gab es nen feinen Unterschied, bei dem einen war es glaub ch so, dass nur ein Elternteil einverstanden sein musste, bei dem anderen mussten beide. Oder so
Nun will ich natürlich wissen, meine liebe jacky, was du gedenkst mit diesem Wissen anzustellen???
- MyBrainHurts
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- Registriert: Do 16.08.2001 - 08:39
- Wohnort: Wien
Bei Heirat nach vollendetem 16. und vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist meines Wissens nach (Rechtskundeunterricht) eine Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes (nicht nur der Eltern) nötig. Es könnte ja rein theoretisch sein, daß die Eltern ihre Tochter (aus finanziellen Gründen) irgend einem alten Knacker "verkaufen".
mfg
Thomas
mfg
Thomas
*ggg* Faxo, ich glaube ich bin keine typische Vertreterin meines Geschlechts...faxerobert hat geschrieben:Wenn ich nicht schon verheiratet wäre, würde ich ab sofort alles weibl. meiden, nach dieser charmanten Aussage.![]()
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ts.. ts.. wiederverwertbare Männer ??? Hilfe davonlauf![]()
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@naria
Wenn du nicht im heiratsfähigen Alter bist, dann kannst du dir zwar mit jemandem ein Heiratsversprechen (=Verlobung) geben, dieses ist jedoch nicht in derselben Weise bindend wie bei Menschen im heiratsfähigen Alter. Das hat natürlich nur vor Gericht Auswirkungen, weil du das Eheversprechen dann nicht einklagen kannst und weil du dann auch kein Zeugnisverweigerungsrecht hättest...
Frag mich aber nicht, wie das mit der Unbescholtenheit der Verlobten aussieht
Greetinx, Cassie
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Nein, nein, und nochmals nein für Jacky zahle ich nichts. Bitte von einem Angebot Abstand zu nehmen!!!!!samot hat geschrieben:..., daß die Eltern ihre Tochter (aus finanziellen Gründen) irgend einem alten Knacker "verkaufen".
numquam, dem es jetzt schaudert
potius sero, quam numquam
Streit - und Asthmalos!
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