Verlobung-ab wann möglich?

Hier könnt Ihr über Gott, die Welt und alles andere diskutieren.

Moderatoren: Thies, mara, Gandalf, Tantalusss, Mighty, Thies, mara, Gandalf, Tantalusss, Mighty

Benutzeravatar
Jacqueline
VERBANNT
VERBANNT
Beiträge: 77
Registriert: Di 13.08.2002 - 18:27
Wohnort: Bayern
Kontaktdaten:

Verlobung-ab wann möglich?

Beitrag von Jacqueline »

ja,interessiert mich ab wanns geht,rechtlich gesehn



Anmerkung:NUR aus interesse,das das gleich klar is!!!!
No more boys!
Benutzeravatar
andra332
Ritter/Amazone
Ritter/Amazone
Beiträge: 706
Registriert: Sa 18.05.2002 - 15:18
Wohnort: Hauptstadt von Niederbayern
Kontaktdaten:

Beitrag von andra332 »

@Jac: Ich weiss es zwar nicht genau, aber ich denk mal ab nem Alter von 18 Jahren... da biste ja dann auch volljährig... es könnte aber auch schon ab 16 sein... naja.. ich denk eher die 18 sind richtig ;)


Liebe Grüsse :rolleyes:
Benutzeravatar
Therak
Allwissend
Allwissend
Beiträge: 10553
Registriert: Di 06.08.2002 - 18:08

Beitrag von Therak »

Man darf doch schon ab 16, mit Einverständnis der Eltern, heiraten, oder bin ich falsch informiert?
Also müßte Verlobung schon früher möglich sein...
Benutzeravatar
Delta
Moderator
Moderator
Beiträge: 1873
Registriert: So 23.09.2001 - 10:02
Wohnort: bisweilen hier
Kontaktdaten:

Beitrag von Delta »

Eine Verlobung ist meines Wissens nicht rechtlich bindend und hat keinerlei Konsequenzen also kannst Du das eigentlich machen, wann immer du willst.

Nicht umsonst heißt verloben auch: "Warmhalten und Weitersuchen"

Heiraten darfst du erst ab 16 mit Einverständnis der Eltern oder eben ab 18.

Anni
Carpe diem...
Benutzeravatar
Wolferl
Moderator i.R.
Moderator i.R.
Beiträge: 1839
Registriert: Fr 05.07.2002 - 16:09
Wohnort: Festung Wolfenstein
Kontaktdaten:

Beitrag von Wolferl »

Delta hat recht. Verloben darf sich jder zu jeder Zeit und jedem Alter.
Zum heiraten muß eine Person mind. 18 Jahre alt sein, bzw. man braucht das Einverständiss der Erziehungsberechtigten.
Time to play the game!
It's all about the game, and how u play it
It's all about control, and if u can take it
It's all about your debt, and if u can pay it
It's all about pain, and who's gonna make it

Viele Grüße
W :motzen: lferl
Benutzeravatar
andra332
Ritter/Amazone
Ritter/Amazone
Beiträge: 706
Registriert: Sa 18.05.2002 - 15:18
Wohnort: Hauptstadt von Niederbayern
Kontaktdaten:

Beitrag von andra332 »

Hab mich grad noch mal schlau gemacht... hätt ich eigentlich wissen müssen I)

VERLOBUNG
Mit der Verlobung wird aus juristischer Sicht ein Vertrag geschlossen. Lost einer der Partner die Verlobung, so kann das unter Umständen auch rechtliche Konsequenzen haben, zum Beispiel muß der Ex-Partner Schäden ersetzen, die in direktem Zusammenhang mit den geplatzten Hochzeitsvorbereitungen stehen, zum Beispiel das gekaufte Hochzeitsoutfit oder der bereits in Auftrag gegebene Blumenschmuck. Der Partner ist jedoch nur dann dazu verpflichtet, wenn er/sie die Verlobung durch eigenes Verschulden löst. Erfolgt die Trennung in gegenseitigem Einvernehmen erlischt der Anspruch auf Schadensersatz.

und es geht noch weiter...

Rein rechtlich gesehen ist die Verlobung ein Vertrag, bei dem sich zwei Menschen die Ehe versprechen. Aus diesem Grund müssen beide Partner volljährig sein, oder aber sie benötigen die Einwilligung der Eltern bzw. eines gesetzlichen Vormundes.

Vor dem Gesetz gelten Verlobte als Angehörige und dürfen als solche zum Beispiel vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen. Ferner können Verlobte bereits vor der Hochzeit Eheverträge abschließen.

Ansonsten such mal unter google... da findet man einiges dazu oder auch unter verschiedenen Rechtsseiten... besonders Familienrecht...

Liebe Grüsse :rolleyes:
Benutzeravatar
Delta
Moderator
Moderator
Beiträge: 1873
Registriert: So 23.09.2001 - 10:02
Wohnort: bisweilen hier
Kontaktdaten:

Beitrag von Delta »

Wow... man lernt nie aus.

Gut, dass ich mich noch nie verlobt hab :D

Anni
Carpe diem...
Benutzeravatar
guenterherbert
Grossdruide/in
Grossdruide/in
Beiträge: 355
Registriert: Mo 16.07.2001 - 19:21
Wohnort: Österreich
Kontaktdaten:

Beitrag von guenterherbert »

Eine Verlobung ist ein Eheversprechen, dies kann unter Umständen einklagbar sein. Gemeint sind damit in erster Linie die etwaigen Ausgaben/Anschaffungen finanzieller Art.
Ich frag mich nur, warum will Jacky das wissen? Hat sie ein Opfer gefunden? Wird sie dem Opfer die Freiheit nach entsprechender Abnützung wieder geben?
Fragen, nichts als Fragen. Werden wir je die Antwort wissen? Sich schlaflos im Bettchen wälzend
Gott verzeiht, die Kirche nie.
Benutzeravatar
Wolferl
Moderator i.R.
Moderator i.R.
Beiträge: 1839
Registriert: Fr 05.07.2002 - 16:09
Wohnort: Festung Wolfenstein
Kontaktdaten:

Beitrag von Wolferl »

@ andra :respekt:

Deshalb mußte ich also heiraten :D Jetzt versteh ich das
Time to play the game!
It's all about the game, and how u play it
It's all about control, and if u can take it
It's all about your debt, and if u can pay it
It's all about pain, and who's gonna make it

Viele Grüße
W :motzen: lferl
Benutzeravatar
Cassie
König(in)
König(in)
Beiträge: 3732
Registriert: So 21.04.2002 - 11:49
Wohnort: Im Paradies

Beitrag von Cassie »

?( Wer muss heutzutage noch heiraten? Den § 1600 haben sie ja leider aus dem BGB gestrichen (hehe, der unterhaltsamste Paragraph, den ich kenne ;) ), eine Wohnung kriegst du auch als unverheiratetes Paar, auch ein Kind ist heutzutage kein Grund mehr zu heiraten - auch wenn es manche Paare zum Anlass nehmen :) .

Aber das bisschen Schadensersatz ist auf jeden Fall billiger als hinterher ne Scheidung. Und bei unserer Hochzeit war das Teuerste nicht mein Kleid, sondern das Buffet... Außerdem könnte frau das Kleid ja auch wiederverwerten :unschuldig: wenn man Bräutigame recyclen kann, warum nicht Hochzeitskleider? ;) :D

@Zakath ;) :P :bussi: :D :evil6: :))

Greetinx, Cassie
Breuna-Counter
Bild
"Niemand hat die Absicht, Weltmeister zu werden." :D
Benutzeravatar
faxerobert
Titan(in)
Titan(in)
Beiträge: 2106
Registriert: Di 30.04.2002 - 05:53
Wohnort: Loom (Fate2.exe vom 21.12.2005)

Beitrag von faxerobert »

Cassie hat geschrieben:?( Wer muss heutzutage noch heiraten? Den § 1600 haben sie ja leider aus dem BGB gestrichen (hehe, der unterhaltsamste Paragraph, den ich kenne ;) ), eine Wohnung kriegst du auch als unverheiratetes Paar, auch ein Kind ist heutzutage kein Grund mehr zu heiraten - auch wenn es manche Paare zum Anlass nehmen :) .

Aber das bisschen Schadensersatz ist auf jeden Fall billiger als hinterher ne Scheidung. Und bei unserer Hochzeit war das Teuerste nicht mein Kleid, sondern das Buffet... Außerdem könnte frau das Kleid ja auch wiederverwerten :unschuldig: wenn man Bräutigame recyclen kann, warum nicht Hochzeitskleider? ;) :D

@Zakath ;) :P :bussi: :D :evil6: :))


Greetinx, Cassie
Wenn ich nicht schon verheiratet wäre, würde ich ab sofort alles weibl. meiden, nach dieser charmanten Aussage. :unschuldig: :)) :D

ts.. ts.. wiederverwertbare Männer ??? Hilfe davonlauf :unschuldig: :)) :D

Gruss Faxerobert :winken:
Es stirb sich schwer und bevor du guckst kommt ein Lich daher.
Benutzeravatar
naria
Titan(in)
Titan(in)
Beiträge: 2147
Registriert: Do 18.07.2002 - 17:53
Wohnort: Halsabschneidergasse

Beitrag von naria »

Also so weit ich weiß kann man sich verloben wann man will, Vorraussetzung ist, dass falls man minderjährig ist, die Erziehungsberechtigten keine Einwände haben.
Also bei mir war es so, dass meine Eltern nicht so ein Formular unterschreiben mussten wo draufsteht dass sie EINVERSTANDEN sind, sondern nur eins wo draufstand dass sie keine EINWÄNDE haben. Ich weiß, das klingt ziemlich gleich, aber da gab es nen feinen Unterschied, bei dem einen war es glaub ch so, dass nur ein Elternteil einverstanden sein musste, bei dem anderen mussten beide. Oder so :D Is lange her, weiß die Einzelheiten nicht mehr so genau, aber auf jeden Fall ist ne verlobung unter 18 und auch unter 16 definitiv möglich.
Nun will ich natürlich wissen, meine liebe jacky, was du gedenkst mit diesem Wissen anzustellen???
Benutzeravatar
MyBrainHurts
Magier(in)
Magier(in)
Beiträge: 1460
Registriert: Do 16.08.2001 - 08:39
Wohnort: Wien

Beitrag von MyBrainHurts »

Ahh... fein - Neues von der Klatschmohn-Wiese.... :D

Aber ob der faule Willi bei so einem Hochzeitsflug, wie unter den Bienen üblich, sich auch als der Stärkste und Schnellste entpuppt??

Maaaaja, erzähle uns von dir... dudummdudumm
MBH ;)
Bunt ist das Dasein...
Benutzeravatar
samot
Drache
Drache
Beiträge: 2797
Registriert: Mo 16.07.2001 - 12:48
Wohnort: Koblenz
Kontaktdaten:

Beitrag von samot »

Bei Heirat nach vollendetem 16. und vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist meines Wissens nach (Rechtskundeunterricht) eine Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes (nicht nur der Eltern) nötig. Es könnte ja rein theoretisch sein, daß die Eltern ihre Tochter (aus finanziellen Gründen) irgend einem alten Knacker "verkaufen".

mfg

Thomas
Benutzeravatar
Cassie
König(in)
König(in)
Beiträge: 3732
Registriert: So 21.04.2002 - 11:49
Wohnort: Im Paradies

Beitrag von Cassie »

faxerobert hat geschrieben:Wenn ich nicht schon verheiratet wäre, würde ich ab sofort alles weibl. meiden, nach dieser charmanten Aussage. :unschuldig: :)) :D

ts.. ts.. wiederverwertbare Männer ??? Hilfe davonlauf :unschuldig: :)) :D
*ggg* Faxo, ich glaube ich bin keine typische Vertreterin meines Geschlechts... :D Dann brauchst du nur vor mir davonlaufen, deine Frau ist doch sicher die liebste Ehefrau der Welt. ;)

@naria
Wenn du nicht im heiratsfähigen Alter bist, dann kannst du dir zwar mit jemandem ein Heiratsversprechen (=Verlobung) geben, dieses ist jedoch nicht in derselben Weise bindend wie bei Menschen im heiratsfähigen Alter. Das hat natürlich nur vor Gericht Auswirkungen, weil du das Eheversprechen dann nicht einklagen kannst und weil du dann auch kein Zeugnisverweigerungsrecht hättest...
Frag mich aber nicht, wie das mit der Unbescholtenheit der Verlobten aussieht :unschuldig: - aber den § 1600 gibts ja sowieso nicht mehr. :(

Greetinx, Cassie
Breuna-Counter
Bild
"Niemand hat die Absicht, Weltmeister zu werden." :D
Benutzeravatar
numquam
Magier(in)
Magier(in)
Beiträge: 1055
Registriert: Mo 27.05.2002 - 09:37

Beitrag von numquam »

samot hat geschrieben:..., daß die Eltern ihre Tochter (aus finanziellen Gründen) irgend einem alten Knacker "verkaufen".
Nein, nein, und nochmals nein für Jacky zahle ich nichts. Bitte von einem Angebot Abstand zu nehmen!!!!! :))

numquam, dem es jetzt schaudert
potius sero, quam numquam

Streit - und Asthmalos!
Benutzeravatar
MyBrainHurts
Magier(in)
Magier(in)
Beiträge: 1460
Registriert: Do 16.08.2001 - 08:39
Wohnort: Wien

Beitrag von MyBrainHurts »

snip
naria hat geschrieben:Also bei mir war es so, dass meine Eltern nicht so ein Formular unterschreiben mussten...
Wie jetzt? :silly: Du auch?

Kinder, Kinder.... *Kopfschüttel* ;)
LG, MBH
Bunt ist das Dasein...
Benutzeravatar
numquam
Magier(in)
Magier(in)
Beiträge: 1055
Registriert: Mo 27.05.2002 - 09:37

Beitrag von numquam »

Da könnte man doch glatt wieder den guten, alten Thread "Wer mit wem?" hervorholen!

numquam
potius sero, quam numquam

Streit - und Asthmalos!
Benutzeravatar
spielkalb
Frischfleisch
Beiträge: 9
Registriert: Fr 20.09.2002 - 10:56

Beitrag von spielkalb »

numquam hat geschrieben: Nein, nein, und nochmals nein für Jacky zahle ich nichts.
Nun, äh, es gibt Sachen, die möchte man nicht mal geschenkt :unschuldig:
Benutzeravatar
Delta
Moderator
Moderator
Beiträge: 1873
Registriert: So 23.09.2001 - 10:02
Wohnort: bisweilen hier
Kontaktdaten:

Beitrag von Delta »

Cassie hat geschrieben:aber den § 1600 gibts ja sowieso nicht mehr. :(
Jetzt teile mir rechtlich völlig ungebildetem Wesen doch bitte mit, um welchen Paragraphen es sich dabei handelt....
Nicht, dass ich neugierig wäre :unschuldig:

Anni
Carpe diem...
Antworten

Zurück zu „Allgemeine Diskussionen“