Änderung Urheberrechtsgesetz?

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Mighty
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Beitrag von Mighty »

Für alle, die gerne Ihren Brenner beschäftigen und Kopie erstellen.

Aufgepasst, es tut sich etwas:

Private Kopien bald verboten?

Im Zuge der Neugestaltung des Urheberrechtsgesetzes in Deutschland sehen die Phonoverbände einer ihrer wichtigsten Forderungen als durchgesetzt an - die Abschaffung der privaten Kopie. Entgegen starker Widerstände sei das Motto der deutschen Phonoverbände "Das Schützbare schützen, das Nicht-schützbare vergüten" im Gesetzesentwurf verankert worden, so Gerd Gebhardt, Vorsitzender des Verbandes.

Gebhardt begrüßt diesen Schritt und meint weiter: "Wichtig ist, dass die Umgehung von Kopierschutzsystemen ebenso wie die Verbreitung von Umgehungstechnologien und die detaillierte Anleitung zur Umgehung verboten werden. Es muss den Rechteinhabern überlassen bleiben, ihre Werke gegen massenhaftes Kopieren zu schützen. Es gibt auch in Zukunft keinen Anspruch auf eine private Kopie."

Allerdings bestehe nach Ansicht des Verbandes noch Nachbesserungsbedarf an dem Regierungsentwurf. So fehle beispielsweise "die Feststellung, dass aus illegalen Quellen keine legalen Kopien angefertigt werden dürfen", sowie "ausdrückliche Unterlassungs- und Auskunftsansprüche bei Urheberrechtsverstößen im Internet". Eine solche Regelung würde die Verfolgung von Anbietern illegaler Inhalte im Netz wesentlich erleichtern.

Nach Vorgabe der EU muss das neue Urheberrechtsgesetz noch bis Ende 2002 in Deutschland umgesetzt werden. Da der Regierungsentwurf jedoch immer wieder verschoben wurde, sei mit einer Beschlussfassung vor der Bundestagswahl nicht mehr zu rechnen. Die rechtzeitige Umsetzung der EU-Frist sei somit gefährdet, so der Verband.
Mighty

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Okimtailog
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Beitrag von Okimtailog »

Erstmal Danke für die Info Mighty. :)
Jetzt fände ich es nett, wenn du für uns/mich "Normalsterbliche(n)" nochmal erläutern würdest, was sich denn nun wirklich geändert hat.
Ich hab das bis jetzt so verstanden:
[/quote]
Original von Mighty:


Im Zuge [...]sehen die Phonoverbände [...] wichtigsten Forderungen als durchgesetzt an

?( sehen als durchgesetzt an??? ?(
Klingt als hätten sich die Grünen mal wieder von der SPD überfahren lassen und würden das erreichte jetzt als Erfolg verkaufen.
[/quote]
Original von Mighty:

- die Abschaffung der privaten Kopie. Entgegen starker Widerstände sei das Motto der deutschen Phonoverbände "Das Schützbare schützen, das Nicht-schützbare vergüten" im Gesetzesentwurf verankert worden, so Gerd Gebhardt, Vorsitzender des Verbandes.

Bis hierhin ist es ja wohl nur Bla - oder?
[/quote]
Original von Mighty:

Gebhardt begrüßt diesen Schritt und meint weiter: "Wichtig ist, dass die Umgehung von Kopierschutzsystemen ebenso wie die Verbreitung von Umgehungstechnologien und die detaillierte Anleitung zur Umgehung verboten werden.


Heißt das, dass Crackprogramme (und vertreiben selbiger) jetzt nicht mehr erlaubt sind (waren sie das bisher?) und das selbe auch für die "Wie brenne ich eine CD?" -Artikel in den div. PC-Mags gilt? (Für die, die jetzt schon brennen wohl kein wirklicher Verlust)

[/quote]
Original von Mighty:
Es muss den Rechteinhabern überlassen bleiben, ihre Werke gegen massenhaftes Kopieren zu schützen. Es gibt auch in Zukunft keinen Anspruch auf eine private Kopie."


Wenn es auch in Zukunft keinen Anspruch gibt, dann gibts diesen Anspruch ja wohl jetzt schon nicht. Wenn dem so ist -> wo ist dann die Neuerung?

[/quote]
Original von Mighty:
Allerdings bestehe nach Ansicht des Verbandes noch Nachbesserungsbedarf an dem Regierungsentwurf. So fehle beispielsweise "die Feststellung, dass aus illegalen Quellen keine legalen Kopien angefertigt werden dürfen", sowie "ausdrückliche Unterlassungs- und Auskunftsansprüche bei Urheberrechtsverstößen im Internet". Eine solche Regelung würde die Verfolgung von Anbietern illegaler Inhalte im Netz wesentlich erleichtern.


Hier steht ja wohl nur was gewünscht wird und nicht was sich ändert - oder?

[/quote]
Original von Mighty:

Nach Vorgabe der EU [...] so der Verband.


Das klingt eher nach Hintergrund als nach Änderung.

Was ändert sich denn nun?

So long

Oki

P.S.: Ich bin für "geniale Originale" und hab bisher auf "Sicherungskopien" verzichtet (und werde das wohl auch weiter tun)
Zuletzt geändert von Okimtailog am Mi 07.08.2002 - 14:47, insgesamt 2-mal geändert.
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SirPatrick
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Beitrag von SirPatrick »

Na...das sind ja wirklich rosige Aussichten! X(
Muss ich mir dann 2 Vollversionen von einem Spiel kaufen, damit ich zu hause mit meiner "besseren" Hälfte via LAN zocken kann? Das wäre ja wohl der absolute Hohn! Dann wird es noch mehr NO-CD Patches geben.......
Ausserdem fliesst bis zur Umsetzung noch einiges an Wasser den Bach herunter (oder aber in den Keller)...frühestens Mitte/Ende 2003....vielleicht beschäftigen wir uns nächstes Jahr noch mal damit.

Ciao
SirPatrick



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vyper
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Beitrag von vyper »

Original von SirPatrick:
Na...das sind ja wirklich rosige Aussichten! X(
Muss ich mir dann 2 Vollversionen von einem Spiel kaufen, damit ich zu hause mit meiner "besseren" Hälfte via LAN zocken kann? Das wäre ja wohl der absolute Hohn! Dann wird es noch mehr NO-CD Patches geben.......
Das musst Du bisher auch schon :D (hast Du doch sicher auch?:D ;D :D )

Tot ziens
Vyper
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SirPatrick
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Beitrag von SirPatrick »

@Vyper
Hab ich natürlich gemacht! :look: :D ;D :))
Zuletzt geändert von SirPatrick am Mi 07.08.2002 - 15:11, insgesamt 1-mal geändert.
SirPatrick



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Mighty
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Beitrag von Mighty »

@Okimatailog
Hier einmal der genaue Wortlauf des § 53 Urheberrechtsgesetz, wie er derzeit noch gültig ist:

§ 53
Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen; doch gilt dies für die Übertragung von Werken auf Bild- oder Tonträger und die Vervielfältigung von Werken der bildenden Künste nur, wenn es unentgeltlich geschieht.

(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen

zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist,

zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,

zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt,

zum sonstigen eigenen Gebrauch,

a) wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,
b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

(3) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Druckwerks oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind, zum eigenen Gebrauch

im Schulunterricht, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung in der für eine Schulklasse erforderlichen Anzahl oder

für staatliche Prüfungen und Prüfungen in Schulen, Hochschulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in der Berufsbildung in der erforderlichen Anzahl herzustellen oder herstellen zu lassen, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist.

(4) Die Vervielfältigung

a) graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
b) eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,

ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

(5) Absatz 1 sowie Absatz 2 Nr.2 bis 4 finden keine Anwendung auf Datenbankwerke, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind. Absatz 2 Nr.1 findet auf solche Datenbankwerke mit der Maßgabe Anwendung, daß der wissenschaftliche Gebrauch nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt.

(6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.

(7) Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger, die Ausführung von Plänen und Entwürfen zu Werken der bildenden Künste und der Nachbau eines Werkes der Baukunst sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.


Bei dem von mir hier eingestellten Artikel, handelt es sich um einen Gesetzesentwurf, der noch verabschiedet werden muss. Es bleibt also zunächst alles beim alten.


@vyper und SirPatrick:
Das von Euch geschriebene ist nicht ganz korrekt.

Nach dem vorstehenden Gesetzestext gilt als privater Gebrauch folgendes:

Die Aufnahme des Werks ins eigene Archiv, eine zusätzliche Kopie fürs Wochenendhäuschen, aber auch die Weitergabe an unmittelbare Familienmitglieder oder das engste soziale Umfeld.

Dies ist analog auch für PC-Spiele anzuwenden.
Zuletzt geändert von Mighty am Mi 07.08.2002 - 23:03, insgesamt 1-mal geändert.
Mighty

Vor Gericht wird kein Recht gesprochen, sondern Urteile!
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Beitrag von elleshar25 »

Ich bin zwar kein Urheberrechtsexperte, aber ich hab mir den Entwurf samt Begründung mal angeschaut, und so wie ich das sehe, hat das ganze Vorhaben im § 53 Urhebergesetz für den Privatnutzer keine Auswirkungen.

Es gab noch nie einen Anspruch auf Kopien, und es gibt durch die Änderung auch keinen. Daß es keinen Anspruch gibt, heißt ja noch lange nicht, daß das Vervielfältigen verboten wäre.

Interessant auch, was unsere Bundesjustizministerin hier sagt.

Insbesondere Zitat: "Wenn sich beispielsweise ein Schüler Software aus dem Internet herunterlädt, um einem Klassenkameraden ein geschütztes Musikstück zu kopieren, bleibt dieser straffrei. "Uns geht es nicht um die Kriminalisierung solcher Verstöße, sondern um die gewerblichen Rechtsverletzer", betont Däubler-Gmelin. "

Fazit: Ändert sich wirklich etwas Entscheidendes für den Privatuser ?
Ich sach mal: nein.
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Beitrag von Abyhsen »

In gewisser Weise schon, da durch dieses Gesetz Programme die wie CloneCD, diverse öffentlich erhältliche DVD und MP3 Ripper, es ermöglichen ohne größere Probleme Urheberrechtlich Geschützte Programme zu kopieren, verboten sind. Natürlich kann man sich diese weiterhin aus dem Internet laden, dieses beansprucht aber wieder längere Zeit.

Sonst ändert sich für Privatuser nicht, solang er nicht Illegale Kopien verkauft.
Zuletzt geändert von Abyhsen am Do 08.08.2002 - 06:39, insgesamt 1-mal geändert.
Torak, der immer mal wieder einen Blick hereinwirft!
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Okimtailog
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Beitrag von Okimtailog »

[quote]
Original von elleshar:


Fazit: Ändert sich wirklich etwas Entscheidendes für den Privatuser ?
Ich sach mal: nein.


[quote]
So hab ich das auch verstanden! :D
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vyper
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Beitrag von vyper »

Original von Mighty:

@vyper und SirPatrick:
Das von Euch geschriebene ist nicht ganz korrekt.

Nach dem vorstehenden Gesetzestext gilt als privater Gebrauch folgendes:

Die Aufnahme des Werks ins eigene Archiv, eine zusätzliche Kopie fürs Wochenendhäuschen, aber auch die Weitergabe an unmittelbare Familienmitglieder oder das engste soziale Umfeld.

Dies ist analog auch für PC-Spiele anzuwenden.
So wie ich Softwarelizenzen verstehe hast Du nur Recht, wenn die Kopie nicht dazu dient das Programm auf einem zweiten Rechner zu installieren. Streitfrage ist hier ob die Installation auf zwei Rechnern statthaft ist, wenn immer nur einer genutzt wird (Dies sollte mE möglich sein, ist aber ein Beweisproblem).
Bei einer gleichzeitigen Nutzung auf zwei Rechnern (und dies meint SirPatrick ja, da sie gleichzeitig gegeneinander spielen) müssen zwei Lizenzen vorhanden sein.

Tot ziens
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Beitrag von Cassie »

Original von vyper:
Bei einer gleichzeitigen Nutzung auf zwei Rechnern (und dies meint SirPatrick ja, da sie gleichzeitig gegeneinander spielen) müssen zwei Lizenzen vorhanden sein.
Und ist diese Geldschneiderei dieser Konzerne, die mich dann immer so aufregt... Da sollten sie lieber Lizenzen für innerhalb eines Haushaltes vergeben...

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Beitrag von Xajorkith »

Wegen dem gegeneinander Spielen:
Ich bin da nicht mehr auf dem Laufenden. Wie ist das momentan...?
Früher war bei vielen Spielen (siehe Heroes 3) die Nutzung eines zweitens Spielers statthaft wenn man gemeinsam spielt.
Das Programm fragte nach der CD und wenn diese nicht gefunden wird springt das Programm in einen 'Multiplayermodus' wo dann nur noch diese Funktionen abzurufen waren.
Ist dieses denn heute nirgens mehr der Fall?


Ändern scheint sich für den Privatuser wirklich nichts oder nicht viel.
Nur wird er demnächst mehr eigeninitiative ergreifen müssen um sein tun weiterhin aufrecht zu erhalten.
Spiele hiermit auf Torak's Beitrag an.
Diese ganzen Geschichten wird danach ein Riegel vorgeschoben. Wenn der Privatuser nun noch eine Kopie machen will wird das zukünftigt nicht mehr so einfach sein. Der Normaluser wird wohl keine Kopie mehr anfertigen können wenn da die dicken Schutzroutinen kommen.

Aber was ich besonders interessant fand ist dieses:

(2) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen
b) wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

Das wußte ich auch noch nicht. Ha, die ganzen Retroforen würde das bestimmt interessieren. ;D
Zuletzt geändert von Xajorkith am Do 08.08.2002 - 09:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Abyhsen »

Den 'Multiplayermodus' gibt es nur bei ganz wenige Spielen noch. Manche Spiele überprüfen sogar vor dem Verbinden via Netzwerk ob der gleiche CD-Key vorliegt, und erlauben bei gleichem Key keine spielen. ;(
Torak, der immer mal wieder einen Blick hereinwirft!
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Beitrag von vyper »

Original von Xajorkith:

Der Normaluser wird wohl keine Kopie mehr anfertigen können wenn da die dicken Schutzroutinen kommen.
Ich weis gar nicht mehr wie oft in den letzten 20 Jahren schon behaupted wurde, dass ein neuer und jetzt wirklich unknackbarer Kopierschutz kommt. Das ist ähnlich wie mit den Ankündigungen von Weltuntergängen und Meteroiteneinschlägen.
Wo es einen Kopierschutz gibt, gibt es auch ein Verfahren ihn zu umgehen - also erstmal abwarten...

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Beitrag von Xajorkith »

Ja sicher Vyper. Doch wirst du solche Kopierprogramme nicht mehr kaufen können wenn ich das da oben richtig verstanden habe.

Den Crackergruppen wird dann wohl wieder mehr Beachtung geschenkt. :))
Zuletzt geändert von Xajorkith am Do 08.08.2002 - 09:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von vyper »

Original von Xajorkith:
Ja sicher Vyper. Doch wirst du solche Kopierprogramme nicht mehr kaufen können wenn ich das da oben richtig verstanden habe.
Jedenfalls nicht mehr in Deutschland bzw. zur Nutzung in Deutschland. Zum Beispiel CloneCD: Irgendwo hab ich vor einiger Zeit gelesen, dass Elaborate den Firmensitz in die Schweiz verlegen will. Dort dürfen die Programme noch verkauft werden (auch nach Deutschland - allerdings mit dem Hinweis, dass sie hier nicht verwendet werden dürfen I) ).
Ein ähnliches Spielchen gab/gibt es früher mit Polizeifunkempfängern oder Radarwarngeräten - man darf sie kaufen und verkaufen aber nicht produzieren oder benutzen ;D .
Solange es einen Bedarf gibt wird er auch gedeckt werden (Es lebe die Globalisierung :D ).

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Beitrag von JPS »

ok, ok. Ich bin Ösi, aber es wird auch uns mal betreffen, das so ein Gesetz kommen wird, wenn und die EU dazu verdonnert. Aber glaubt ihr wirklich, das, wenn ihr ne CD (egal ob Spiel od. Musik) kopiert, das einer von der Kripo vor der Tür steht und euch einbuchtet? Ich kann dazu nur sagen: :)) Soll sie kommen und es mir beweisen. :D

Tschau :smokin:
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Beitrag von Abyhsen »

JPS: dass kommt darauf an wieviel du an Illegaler Software oben hast und wieviel die Wert sind.

Ein Beispiel: Bei uns an der Schule im Internat ( HTL Hollabrunn ) hat es mal von der Polizei eine durchsuchung gegeben. ( Wegen eines Kinderpornoringes ). Dabei wurden 20 Leute mit auf Revier genommen, 1er wegen Kinderpornobesitzes und der Rest wegen Illegalem Softwarebesitzes. Da haben die so ungefähr Software im Wert von mehreren 100.000 € gefunden. Ich bin nur froh dass sie bei uns nicht waren, ich alleine hatte Software im Wert von mehreren 10.000€ illegal ( Software, Spiele, MP3's, Filme ).

Selbst Privatleute werden untersucht, sobald die Leute von Microsoft merken, dass Geld dahiner steckt. Und das Microsoft sowieso weiß was du auf deinem Rechner installiert hast ist sowieso klar.
Zuletzt geändert von Abyhsen am Do 08.08.2002 - 11:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Mighty »

Original von vyper:

So wie ich Softwarelizenzen verstehe hast Du nur Recht, wenn die Kopie nicht dazu dient das Programm auf einem zweiten Rechner zu installieren. Streitfrage ist hier ob die Installation auf zwei Rechnern statthaft ist, wenn immer nur einer genutzt wird (Dies sollte mE möglich sein, ist aber ein Beweisproblem).
Bei einer gleichzeitigen Nutzung auf zwei Rechnern (und dies meint SirPatrick ja, da sie gleichzeitig gegeneinander spielen) müssen zwei Lizenzen vorhanden sein.

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Sehe ich nicht so, Vyper. Wie schon gesagt, ist es erlaubt, den engsten Familienangehörigen und sozialem Umfeld diese weiterzugeben. Was werden diese wohl damit machen? Sie sich an die Wand nageln (als Bild) oder benutzen? Demnach dürfte dann eine Sicherheitskopie einer Audio-CD auch nicht in einem anderen CD-Spieler benutzt werden. Ich glaube darüber dürften wir uns einig sein.

Dem Gesetzgeber ist dies mit Sicherheit auch klar. Aus diesem Grund bin ich auch der Meinung, dass eine Nutzung auf einem zweiten Rechner nichts entgegensteht.
Mighty

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Beitrag von Xajorkith »

Das beste ist doch, fast sämtliche Amiga und C64'er Software darf man legal benutzen auch wenn es alles Raubkopien sind. :))

Guter Absatz - 2b :D
Zuletzt geändert von Xajorkith am Do 08.08.2002 - 14:43, insgesamt 1-mal geändert.
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