Deshalb habe ich geschrieben: "tw." Vielleicht sollte man die Judikative mehr ausbauen und wirklich überparteiisch machen ?Original von elleshar:Das ist auch auch so beim 4-jährigen Wahrhytmus zur Bundestagswahl. Wenn jemand am 23.09.2002 die Volljährigkeit erreicht, darf er auch erst mit 21 (einen Tag vor dem 22. Geburtstag) wählen. Da sehe ich kein Problem.Original von Tess:Das ist ein ziemlich guter Vorschlag. Einziges Problem könnte sein, daß Du erstmals mit 21 Jahren zur Urne kommst.Ein weiteres Manko der Demokratie ist ihre Kurzsichtigkeit. Abhilfe könnte hier eine längere Legislaturperiode schaffen. Auch ein Zusammenlegen von Wahlen (Europawahl, Kommunal-, Landtags-, Bundestagswahlen) wäre, sinnvoll, weil kostensparend und die Wahlbeteiligung würde sicherlich auch steigen, wenn man nicht alle paar Monate zur Urne schreiten müßte.
Ja, ohne das BVerfG würde es im Bereich des Sozial- und Steuerrechts, insbesondere für Familien eher noch schlechter aussehen.Eine überparteiliche Stelle (wie wir es beim Bundesverfassungsgericht tw. haben) könnte damit beauftragt werden, langfristige, tw. für das Volk unangenehme Reformen zu forcieren, damit eine gewisse Weitsicht über den Tellerrand der eigenen aktiven Tätigkeit bei den Politikern eintreten könnte.
Aber das ein Gericht für die Gesetzgebung teilweise sehr detaillierte Vrogaben macht, wie etwas zu regeln ist halte ich in manchen Fällen für bedenklich.
Im Übrigen: Man merkt es zwar nicht, aber die Richter des BVerfG sind nicht so ganz überparteilich,§ 5 BVerfGG.
Vielleicht ergeben sich aber auch aus den Vorgaben der EU neue Verwirklichungsformen der Demokratie ?
Unsere jetzige Form der Demokratie ist m.E. in der Art und Weise, wie sie praktiziert wird, überholt *provozier* Es müssen zeitgemäße Lösungen her. Die Basisdemokratie (das wäre Volksentscheid) hat schwerwiegende Nachteile, die bei näherem Hinsehen die Vorteile überwiegen.