Fragestunde
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- Cheruski Pefil
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Sarg ohne Deckel nennt sich offener Sarg. Zusammen mit dem Sargdeckel wird das ein geschlosener Sarg oder kurz Sarg genannt.Magnus Ver Magnussen hat geschrieben:Dann meint man also immer wenn man Sarg sagt den unteren Teil, ohne den Deckel. Gibt es denn ein Wort für beides zusammen?
Das mit den Brustwarzen hatten wir schon mal, wenn ich mich nicht täusche. Reine Dekoration würde ich sagen
Särge treten im Normalen in der geschlossenen Ausführung auf, so das eine extra Bezeichnung nicht nötig ist.
Dann hab ich auch mal ne Frage, auf die ich bisher noch nirgends Antwort gefunden habe.
Der Bauchnabel ist das Überbleibsel der Nabelschnur und verbleibt als Narbe. Wenn aber durch die Nabelschnur das Kind mit Nahrung versorgt wird, woran ist dann der innere Teil angeschlossen?
Gruss Ludwig
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- Magnus Ver Magnussen
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Da ist noch eine Sache, die ich nicht verstehe. Wieso dürfen Angeklagte vor Gericht nicht lügen? Na ja, eigentlich will ich wissen, wieso die sich daran halten sollten. Ich wär doch als Angeklagter recht töricht, wenn ich meine Straftat, vorausgesetzt ich bin schuldig, auch noch zugebe.
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- Argh
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Zweck der Gerichtsverhandlung ist die Wahrheitsfindung und wer sich nicht daran hält, egal ob angeklagt oder nicht, bekommt zurecht eine Strafe verpasst. Beim Angeklagten kommt das dann halt noch auf die eigentliche Strafe obendrauf. Zu Recht wie ich findeMagnus Ver Magnussen hat geschrieben:Da ist noch eine Sache, die ich nicht verstehe. Wieso dürfen Angeklagte vor Gericht nicht lügen? Na ja, eigentlich will ich wissen, wieso die sich daran halten sollten. Ich wär doch als Angeklagter recht töricht, wenn ich meine Straftat, vorausgesetzt ich bin schuldig, auch noch zugebe.
Nur wenn du dir absolut sicher bist, dass deine Schuld nicht nachgewiesen werden kann. Wenn du lügst und es kommen trotzdem Beweise raus die zum Schuldspruch genügen, fällt das Strafmaß durch deine Lüge entsprechend hoch aus, wenn du gleich zu Beginn alles zugibts, kann das dir schon mal ein paar Jahre ersparen (oder z.B. in Teilen der USA die Giftspritze)Magnus Ver Magnussen hat geschrieben:Ich wär doch als Angeklagter recht töricht, wenn ich meine Straftat, vorausgesetzt ich bin schuldig, auch noch zugebe.
- Manni_B
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... vom Laien für Laien:Ludwig hat geschrieben: Dann hab ich auch mal ne Frage, auf die ich bisher noch nirgends Antwort gefunden habe.
Der Bauchnabel ist das Überbleibsel der Nabelschnur und verbleibt als Narbe. Wenn aber durch die Nabelschnur das Kind mit Nahrung versorgt wird, woran ist dann der innere Teil angeschlossen?
Gruss Ludwig
Die Nabelschnur ist wie ein Kabel (Schlauch) mit drei Adern, in dem sich eine Vene und zwei Arterien befinden.
Die Vene 'versorgt', die Arterien 'entsorgen'.
Die Nabelschnur geht vom Kind aus zur Plazenta, welche eine Verbindung zwischen Fruchtblase (worin sich das Kind befindet) und Gebärmutter ist.
- Manni_B
- Halbgott

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... ich schrieb über die Ver- und Entsorgung durch die Nabelschnur und um diese geht es ja hier.naria hat geschrieben:[Besserwissermode] AndersrumManni_B hat geschrieben:Die Vene 'versorgt', die Arterien 'entsorgen'.[/Besserwissermode]
Ich zitiere aus dem Hebammen-Lehrbuch von Gerhard Martius:
"Die Nabelschnur, die Verbindung zwischen Frucht und deren Versorgungsorgan, der Plazenta, ist von Wasserhaut überzogen. Im Inneren finden sich in einer sulzigen Masse, der WHARTONSCHEN Sulze, drei Gefäße eingelagert, und zwar eine Nabelvene und zwei Nabelarterien.
Die dünnwandige Nabelvene führt das mit Sauerstoff und Nahrungsstoffen frisch beladene Blut von der Plazenta zur Frucht. während die beiden muskelkräftigen Nabelarterien den Blutstrom in umgekehrter Richtung führen."
Weitere Ausführungen (ich wollte es Luzi nur laienhaft erklären) wären hier zu umfangreich, dafür gibt es aber Fach-Foren im Internet.
Da sieht man mal, was passiert, wenn komplette Laien das Rechtssystem erklären sollen.Argh hat geschrieben:Zweck der Gerichtsverhandlung ist die Wahrheitsfindung und wer sich nicht daran hält, egal ob angeklagt oder nicht, bekommt zurecht eine Strafe verpasst. Beim Angeklagten kommt das dann halt noch auf die eigentliche Strafe obendrauf. Zu Recht wie ich findeMagnus Ver Magnussen hat geschrieben:Da ist noch eine Sache, die ich nicht verstehe. Wieso dürfen Angeklagte vor Gericht nicht lügen? Na ja, eigentlich will ich wissen, wieso die sich daran halten sollten. Ich wär doch als Angeklagter recht töricht, wenn ich meine Straftat, vorausgesetzt ich bin schuldig, auch noch zugebe.
Ein Angeklagter darf vor Gericht lügen, dass sich die Balken biegen. Er darf deswegen nicht bestraft werden. Sollte er allerdings zur Wahrheitsfindung beitragen und z.B. dem Opfer dadurch eine Aussage ersparen, dann kriegt er dafür bei der Strafzumessung einen Rabatt, der jede Hausfrau absolut grün werden lässt vor Neid.
Wer jedoch vor Gericht die absolute Wahrheit sagen muss, dass sind die Zeugen. Einzige Ausnahme: wenn man sich selbst belasten würde bzw. wenn man mit dem Angeklagten nahe verwandt ist (Eltern, Kinder) bzw. verheiratet (verlobt reicht übrigens aus
Zeugen werden in Deutschland übrigens fast nie vereidigt, also dieses: "die Wahrheit zu sagen und nur die Wahrheit, so wahr mir Gott helfe." Sie werden nur darauf hingewiesen, dass sie die Wahrheit sagen müssen und dass sie vereidigt werden können. Eine Vereidigung des Zeugen findet nur auf Antrag des Staatsanwaltes oder des Verteidigers statt und passiert nur, wenn Staatsanwalt und/oder Verteidiger schwere Zweifel an der Aussage haben und sich die Wahrheit durch so einen Schritt erhoffen. So ne Art gelbe Karte vor einer Geld- oder Gefängnisstrafe. Für uneidliche Falschaussage gibts entweder dieselben oder etwas geringere Strafen wie für Falschaussage unter Eid, da bin ich jetzt zu faul zum Nachgucken. Aber wie gesagt, das gilt sowieso nur für Zeugen, der Angeklagte darf lügen.
Breuna-Counter

"Niemand hat die Absicht, Weltmeister zu werden."

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uneidliche Falschaussage => Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Falschaussage unter Eid siehe §154 StGB [Der Meineid]
(1) Wer vor Gericht oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Entscheidend ist dabei die Falschaussage an sich, ob das das Urteil beeinflußt wird, ist dabei völlig uninteressant.
Gruss Ludwig
Falschaussage unter Eid siehe §154 StGB [Der Meineid]
(1) Wer vor Gericht oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Entscheidend ist dabei die Falschaussage an sich, ob das das Urteil beeinflußt wird, ist dabei völlig uninteressant.
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Übrigens darf man als Zeuge niemals lügen, sondern nur die Aussage verweigern, das hab ich jetzt vergessen zu schreiben.Cassie hat geschrieben:Wer jedoch vor Gericht die absolute Wahrheit sagen muss, dass sind die Zeugen. Einzige Ausnahme: wenn man sich selbst belasten würde bzw. wenn man mit dem Angeklagten nahe verwandt ist (Eltern, Kinder) bzw. verheiratet (verlobt reicht übrigens aus).
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Soweit ich weiß, wird zunächst gefragt, ob man eine Aussage unter Eid machen/wiederholen will. Wenn man das tut und lügt, fällt die Strafe dafür härter aus.
Man ist aber generell verpflichtet, vor Gericht die Wahrheit zu sagen/nichts auszulassen, wie Cassie schon erklärt hat...
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Ja, teurer Freund, du hast ganz recht. Die Welt ist ganz erbärmlich schlecht, ein jeder Mensch ein Bösewicht.
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Ludwig hat geschrieben:uneidliche Falschaussage => Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Falschaussage unter Eid siehe §154 StGB [Der Meineid]
(1) Wer vor Gericht oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Entscheidend ist dabei die Falschaussage an sich, ob das das Urteil beeinflußt wird, ist dabei völlig uninteressant.
Gruss Ludwig
Naja, "völlig uninteressant" vielleicht für die Frage der Strafbarkeit, aber mit Sicherheit nicht für die Strafhöhe. Wenn durch die Falschaussage ein Angeklagter etwa zu Unrecht als Mörder verurteilt wurde und jahrelang zu Unrecht im Gefängnis war, wird die Strafe für die Falschaussage sehr viel höher ausfallen als wenn sich die Falschaussage gar nicht auf das Urteil auswirkt (etwa weil das Gericht dem Zeugen sowieso nicht geglaubt hat) und/oder es um weniger schwerwiegende Straftaten ging.
Weiß übrigens jemand, was die Höchststrafe für einen Meineid ist? Der Artikel des StGB nennt ja keine Höchststrafe - heißt das, dass ein Meineid theoretisch auch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft werden kann? Oder ist bei so einer Formulierung lebenslange Strafe ausgeschlossen, sodass die Höchststrafe bei 15 Jahren (die höchstmögliche zeitige Freiheitsstrafe) liegt?
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Wer einen Eid verweigert, würde damit de facto eine uneidliche Falschaussage zugeben. Wenn man wirklich vor der Vereidigung gelogen hat, sollte man das besser rechtzeitig zugeben - denn die Staatsanwaltschaft ist nicht verpflichtet, eine rechtzeitig (d.h. vor der Urteilsverkündung) berichtigte uneidliche Falschaussage zu verfolgen.Magnus Ver Magnussen hat geschrieben:Darf man sich weigern einen Eid zu leisten? Wenn nicht, was passiert, wenn man es trotzdem nicht tut?
Ob das auch für berichtigte Falschaussagen unter Eid gilt, weiß ich nicht.
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Wie geht dieser Eid eigentlich ? Auf was schwört man da? Auf Gott ? Auf den Staat ? Auf sich selbst ?
Wenn man auf Gott schwören muss, so ist das für einen Atheisten bspw. ein Ding der Unmöglichkeit.... Oder für einen Moslem diskriminierend, da mit "Gott" mit Sicherheit unser Christengott gemeint ist.
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Bye
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Schlauer Spruch des Jahres 2013:
"Ich ging mit dem Gefühl in´s Bett, dass alle Säufer kennen: Ich hatte mich lächerlich gemacht, aber zum Teufel damit." (Henry Chinaski)
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Schlauer Spruch des Jahres 2013:
"Ich ging mit dem Gefühl in´s Bett, dass alle Säufer kennen: Ich hatte mich lächerlich gemacht, aber zum Teufel damit." (Henry Chinaski)


